Anfrage

Kirchenaustritte in Öhringen

Schriftliche Anfrage von unserem Stadtrat Mario Dietel am 02.01.2023

„[…] Bezüglich der Kirchenaustritte in Öhringen stelle ich eine Anfrage mit folgendem Inhalt:

1. Wie viele Kirchenaustritte gab es in Öhringen in den Jahren 2012 bis 2022? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bitte auch nach dem Alter und dem Beruf der Ausgetretenen aufschlüsseln.

2. In Baden-Württemberg können Kommunen die Gebühren für Kirchenaustritte zwischen 10 und 60 Euro festlegen. Öhringen hat sich hier für den höchstmöglichen Beitrag entschieden. Wurde dieser Beitrag so von der Verwaltung vorgeschlagen? Wenn ja, mit welcher Argumentation? Bitte lassen Sie mir hierzu auch die Sitzungsvorlage aus der entsprechenden Gemeinderatssitzung zukommen.

3. Ist es rechtlich möglich, für eine Altersgruppe eine abweichende Gebühr festzulegen? Ist dies auch nach Tätigkeit möglich, z.B. für Schülerinnen und Schüler? […]“

Antwort der Stadtverwaltung

„[…] Insgesamt bearbeitete das Öhringer Standesamt in den Jahren 2012 bis 2022 1.651 Kirchenaustritte. Eine Aufschlüsselung nach Jahren habe ich angehängt und als Grafik dargestellt. Alter und Beruf der Austretenden werden nicht erfasst.

Der Gebührenrahmen wurde in unserer Verwaltungsgebührensatzung unter Ziffer 12.1 festgelegt. Der Gemeinderat hat die Satzung am 27.02.2018 beschlossen. Die Anwendung dieses Gebührenrahmens ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Bei dem Gebührensatz von 60,00€ – der im Übrigen wohl nur für Volljährige gilt, für Minderjährige wird die Hälfte des Betrags festgesetzt – wurde neben dem anfallenden Verwaltungsaufwand auch der wirtschaftliche Vorteil der Austretenden berücksichtigt. […]“

Folgen

Die ermäßigte Gebühr schließt nach einer Überarbeitung der Kirchenaustrittsgebühren nun nicht mehr nur Minderjährige mit ein, sondern auch volljährige Schüler*innen und Student*innen.